Der BLOG zu Steuer- und Finanzthemen
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Aktuell

Frisch aus der Praxis.

Heute tauchte anlässlich eines Anteilverkaufs die Frage auf, wann ist eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) insolvent. Eigentlich denkt man, ist doch einfach, die können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.

Aber nein, im Gegensatz zu Einzelunternehmen, die nur Konkurs sind, wenn sie zahlungsunfähig sind, ist eine Kapitalgesellschaft auch dann insolvent, wenn sie überschuldet ist (Unterbilanz).

Aber trifft das auf jede GmbH/UG zu, die das Eigenkapital auf der falschen Seite hat?

Nein. Die weitaus meisten dieser Gesellschaften machen nur eine Steuerbilanz, also §§ 4 (1) und 5 EStG. Da gibt es aber eine ganze Reihe von Bilanzierungs-wahlrechten, die beim Steuern sparen helfen. Und es gibt Aktivierungsverbote, wie z. B. für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter, wie in meinem aktuellen Fall.

Wenn man da eine Handelbilanzbilanz erstellt, was kleinere Kapitalgesellschaften (also die meisten GmbHs/UGs) aus Kostengründen vermeiden, kann das Wahlrecht gem. § 248 (2) HGB genutzt werden und siehe da, das Unternehmen ist nicht mehr konkursreif.

Kein GmbH/UG Geschäftsführer sollte versuchen diese Art Situation allein zu bewältigen. Der Steurberater kann helfen und eine Beratung zur Sanierung des Unternehmens durch einen bei der BAFA akkreditierten Unternehmensberater wird mit einem Zuschuss gefördert.

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